Informationen zu den Bedingungen der Förderung sind hier (XII. “Einzelzuschüsse für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit” der “Richtlinien für die Kinder- und Jugendförderung in Salzgitter”) zu finden.
Bei Familien, die Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) erhalten, besteht ein Anspruch auf 450,00 € Zuschuss pro Kind für zwei Kalenderjahre. Familien, in denen drei oder mehr Kinder bis 21 Jahren leben, haben unabhängig von staatlichen Leistungen einen Anspruch von 200,00 € Zuschuss pro Kind innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Für die Beantragung müssen die Antragsdokumente ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit einer Anmeldebestätigung für die Freizeit und bei Familien, die Leistungen erhalten, einem aktuell gültigen Leistungsbescheid vor Beginn der Freizeit bei der Stadt Salzgitter eingereicht werden. Genehmigte Zuschüsse werden nach bestätigter Teilnahme an den Veranstalter ausgezahlt.
Du bekommst von der katholischen Pfarrei St. Petrus, dem Träger der Veranstaltung, den ausgefüllten Antrag auf Zuschuss für die Jugendarbeit sowie eine Anmeldebestätigung für die Freizeit. Der zweite Antrag (Anlage 7, zu finden hier unter “Zum Herunterladen:”) muss von dir ausgefüllt werden.